wird vom Kanton Bern eine amtliche Entschädigung von CHF 3'564.35 (amtliches Honorar CHF 3‘150.00 [15.75 Stunden à CHF 200.00], Auslagen CHF 159.50, MwSt. CHF 254.85) ausgerichtet. Bei der Festsetzung des vollen Honorars und der entsprechenden Nachzahlungspflicht der Beschuldigten gegenüber Rechtsanwalt B.________ ist allerdings eine Anpassung des Stundenansatzes beim privaten Honorar vorzunehmen.