15. Einsetzung amtliche Verteidigung Mit Berufungsbegründung vom 25. Juli 2019 stellte Rechtsanwalt B.________ namens der Beschuldigten den Eventualantrag, der unterzeichnete Anwalt sei rückwirkend ab Berufungsanmeldung als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten einzusetzen (pag. 185). Der Antrag wird eventualiter gestellt, für den Fall, dass die Beschuldigte schuldig gesprochen werde. Inhaltlich begründet Rechtsanwalt B.________ die Notwendigkeit einer amtlichen Verteidigung gemäss Art.