Die Vorinstanz erachtete zusammenfassend für die Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz eine Übertretungsbusse von CHF 150.00 als angemessen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage festgesetzt wurde. Für die Hinderung einer Amtshandlung erachtete die Vorinstanz eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 40.00 (unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und einer Probezeit von zwei Jahren) als dem Verschulden angemessen.