14 nismässig, wenn die Polizei bei sämtlichen Personen, die aus dem Saal herauskommen, die Personalien erfragt, zumal kein grosser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der befragenden Personen stattfindet. Sie hätte lediglich ihren Namen angeben und allenfalls den Ausweis vorweisen müssen, dies hätte nur ein paar Minuten gedauert. Für die Polizei dagegen wäre es mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden gewesen, die Kontrolle zu unterbrechen und damit eine Störung in Kauf zu nehmen.