Gefahr von potenziellen Störern angeordnet wurde, leichtfertig gewesen. Diese besondere Situation war der Beschuldigten durchaus bewusst. So sagte sie selber, sie habe gewusst, dass einige Reichsbürger hier gewesen seien, sie habe befürchtet, dass, wenn sie nun erfasst werden würde, sie mit diesen in Verbindung gebracht werden würde (pag. 83). Die Kammer erachtet es als keineswegs unverhält-