Dadurch, dass sie vorgängig dem Auftraggeber, der sich räumlich getrennt aufhielt, ihre Personalien bereits bekannt gegeben hatte, wurde sie nicht von dieser Pflicht entbunden. So kann die Polizei im Rahmen ihrer Auftragserfüllung nicht wissen, ob ihre Angaben zutreffen, welche Funktion die Beschuldigte im Besprechungszimmer hatte etc. Eine Überprüfung ihrer Aussagen beim Gerichtspräsidenten K.________ hätte eine Unterbrechung seiner Verhandlung und der Personenkontrolle und damit auch mögliche Unruhen in der Masse nach sich ziehen können. Dies hätte Ordnung und Sicherheit gefährdet und wäre in einer solchen Situation, in welcher die Personenkontrolle gerade wegen der ausgehenden