Das Gericht geht in Würdigung der Beweise davon aus, dass die Beschuldigte von den beiden Kantonspolizisten G.________ und H.________ im Foyer des Gerichts, wo diese zuvor andere Zuschauer kontrolliert haben, zur Bekanntgabe der Personalien aufgefordert worden ist. Dies mehrfach und unter Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen. Das Gericht geht auch davon aus, dass der Beschuldigten nach langer Diskussion noch im Foyer eröffnet worden ist, dass sie auf den Polizeiposten verbracht werde zwecks Feststellung der Identität.