Sie hätten sie nicht abführen müssen, man hätte das normal regeln können, pag. 95). Weiter brachte die Beschuldigte denn auch nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteilsspruchs die Enttäuschung gegenüber dem gesamten Rechtssystem und im konkreten auch gegenüber der vorsitzenden erstinstanzlichen Richterin zum Ausdruck (z.B. die Menschen würden durch die Gesetze und diejenigen, welche sie anwenden würden, kaputt gemacht;