Auffallend ist weiter, dass ihre Aussagen insgesamt emotional wirken. So fühlte sich die Beschuldigte von den Polizisten völlig unverstanden und ungerecht behandelt (z.B. das Verhalten der Polizei sei völlig unverhältnismässig und am Ziel vorbeigeschossen gewesen, pag. 51, 53; Man sei mit ihr umgegangen wie mit einem Tier, pag. 84; Daran, wie die Polizei ihr Rumfuchteln ausgelegt hätte, merke man, dass die Polizisten überreagiert hätten. Sie hätten sie nicht abführen müssen, man hätte das normal regeln können, pag.