12.2 Würdigung Aussagen Beschuldigte Den Ablauf des Geschehens schilderte die Beschuldigte sowohl in der Einsprache zum Strafbefehl (pag. 50) wie auch in der Einvernahme vor erster Instanz (pag. 82) gleichbleibend. Sie führte aus, sie sei in Eile gewesen, als sie aus dem Besprechungszimmer gekommen sei. Sie habe wegen des Jungen, um den es bei der Verhandlung gegangen sei, möglichst schnell die KESB anrufen wollen. Gleich als sie aus dem Besprechungszimmer gekommen sei, sei bereits der erste Polizist bei der Türschwelle gestanden und habe ihre Personalien erfragen wollen, weiter vorne dann nochmals dasselbe.