10 gerade Polizeibeamte sensibilisiert sind, dass ihre Aussagen wahrheitsgemäss zu erfolgen haben. So ist ihnen bewusst, dass sie sich bei Amtsmissbrauch bzw. einer falschen Belastung oder einer Falschaussage gemäss den einschlägigen Gesetzesbestimmungen strafbar machen würden und insbesondere auch riskieren, ihre Existenz bzw. Arbeitsstelle zu verlieren. Dies im Gegensatz zur Beschuldigten, die grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Gesetz folgenlos lügen darf.