„Ich weiss nicht mehr, wie wir sie nach draussen begleitet haben, ob wir sie am Arm genommen haben oder wie“ pag. 86; „Ich war einfach im Foyer, aber in welcher Ecke ich genau gestanden bin, weiss ich beim besten Willen nicht mehr“ pag. 86). Insgesamt enthalten die Aussagen der beiden Auskunftspersonen etliche Realkennzeichen und sind frei von Lügensignalen. Sie sind bereits isoliert betrachtet detailliert, übereinstimmend, anschaulich und glaubhaft. Weiter lassen sich ihre Erzählungen aber auch gut mit dem Polizeirapport, den Einsatzleiter G.________ im Anschluss an den Vorfall verfasst hat (pag. 2 ff.), in Einklang bringen.