Der erste Arm sei gut gegangen, beim zweiten Arm habe sie sich dann zur Wehr gesetzt, so dass sie sie vornüber hätten beugen müssen (pag. 90). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Polizisten die Beschuldigte hätten auf die Bank drücken sollen, um ihr Handschellen anzulegen, wenn sie sich nicht körperlich gewehrt hätte, sondern die Polizisten widerstandslos auf den Polizeiposten begleitet hätte. Auf Vorhalt, wonach die Beschuldigte ausgesagt habe, sie habe ab einem gewissen Punkt den Ausweis zeigen wollen, erläuterte Polizist G.______