_ pag. 89). Beide schilderten eindrücklich, dass die Diskussion mit der Beschuldigten über einen längeren Zeitraum gedauert habe und die Beschuldigte dabei immer lauter und hysterischer geworden sei (G.________ pag. 85, H.________ pag. 90). Auskunftsperson G.________ erläuterte, wie sie auf Aufforderung den Ausweis zu zeigen, nicht mehr zugehört und laut zu sprechen begonnen habe sowie eben richtig „zum Hüsli us“ gewesen sei (pag. 85). Auskunftsperson G.________ führte weiter aus, es sei eine ewige Diskussion gewesen, so wie jetzt (pag.