Die Beschuldigte bestritt dagegen insbesondere, mit den Armen rumgefuchtelt zu haben, bevor sie in Handfesseln gelegt worden sei, die Polizei habe überreagiert (pag. 84, 95). Ebenso machte sie geltend, dass sie den Polizisten ihren Ausweis habe zeigen wollen, nachdem sie ihnen nach draussen gefolgt sei und die Polizisten ihr gegenüber eröffnet hätten, sie festzunehmen, ohne dass ihr vorgängig gesagt worden sei, dass sie auf den Polizeiposten mitkommen müsse (pag. 83 f.).