82, 83), und dass die Beschuldigte später gegenüber den sie kontrollierenden Polizisten einzig ihren Vornamen nannte, womit sie jedoch nicht identifiziert werden konnte (pag. 2). Es war im Weiteren auch unbestritten, dass die Polizisten die Beschuldigte in Handfesseln legten und sie einen Teil der Strecke zum nahegelegenen Polizeiposten getragen haben. Die Beschuldigte bestritt dagegen insbesondere, mit den Armen rumgefuchtelt zu haben, bevor sie in Handfesseln gelegt worden sei, die Polizei habe überreagiert (pag.