8. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen war bereits vorinstanzlich weitgehend unbestritten (pag. 136): So kam es am 3. April 2018 im Gebäude an der C.________ in D.________ in Bezug zu einer Gerichtsverhandlung bei Gerichtspräsident K.________ zu einer Polizeikontrolle bei verschiedenen anwesenden Personen. Die Polizeikontrolle wurde im Auftrag von Gerichtspräsident K.________ durchge-