7. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und des Fairnessgebotes (Art. 3 Abs. 2 lit. c und Art. 6 StPO i.V.m. Art. 6 Ziff. 1 EMRK) 7.1 Vorbringen Verteidigung Die Verteidigung rügte oberinstanzlich die Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und des Fairnessgebotes. Sie führte in ihrer Berufungsbegründung zusammenfassend aus (pag. 185), es sei die Amtsaufklärungspflicht verletzt worden, indem Beweisanträge der Beschuldigten (Edition der Filmaufnahmen, Einvernahme der beantragten Zeugen, Edition der Verfahrensakten aus dem Strafverfahren gegen die Polizisten) mehrfach abgewiesen worden seien (pag. 94, 185, 187 f.). 7.2 Beurteilung