3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 174 f.). 4. Anträge der Parteien In der Berufungsbegründung vom 25. Juli 2019 stellte Rechtsanwalt B.________ namens der Beschuldigten folgende Anträge (pag. 185): 1. Die Berufungsführerin und Beschuldigte A.________ sei von den Vorwürfen der Hinderung einer Amtshandlung und der Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz, beides angeblich begangen am 3. April 2018, in D.________, freizusprechen. 2. Eventualiter: Das Verfahren sei zur neuen Beurteilung an die erste Instanz zurückzuweisen.