2 wachse. Damit sei die Berufungsanmeldung fristgerecht erfolgt und das Urteil vom 14. Dezember 2018 nicht in Rechtskraft erwachsen. Mit Verfügung vom 8. April 2019 des Regionalgerichts Oberland wurde den Parteien sodann mitgeteilt, dass die Beschuldigte gegen das erstinstanzliche Urteil die Berufung angemeldet habe. Gleichzeitig wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 149 f.). Mit Schreiben vom 24. April 2019 erklärte Rechtsanwalt B.________ namens der Beschuldigten die vollumfängliche Berufung (pag.