1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) mit Urteil vom 14. Dezember 2018 der Hinderung einer Amtshandlung und der Übertretung gegen das kantonale Strafgesetz, beides begangen am 3. April 2018 an der C.________ in D.________, schuldig (pag. 84). Die Beschuldigte wurde in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 320.00 (bei einer Probezeit von 2 Jahren), zu einer Verbindungsbusse von CHF 80.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 verurteilt.