3. Indem sich der Gesuchsteller in der Schweiz aufhielt, als er noch ein Kind und auf der Flucht aus Afghanistan war und als Asylbewerber in die Schweiz kam, welchem schliesslich – zusammen mit der Mutter und zwei Geschwistern – Asyl gewährt wurde, erweist sich die Bestrafung wegen illegalem Aufenthalt in der Schweiz nachträglich zumindest als ungerechtfertigt. Weder die Geldstrafe noch eine deswegen zu vollziehende Freiheitsstrafe ist in Anbetracht des Schicksals des Gesuchstellers angemessen; ebenso wäre auch keine jugendstrafrechtliche Sanktion angebracht gewesen.