67). Die Schlussbemerkungen (Replik) des Gesuchstellers datieren vom 3. Mai 2019 (pag. 73 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 8. Mai 2019 auf die Einreichung einer Duplik (pag. 87). 5. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2019 wurden beim Staatssekretariat für Migration (SEM) die Asylakten betreffend den Gesuchsteller ediert (pag. 101), welche am 8. Oktober 2019 beim Obergericht des Kantons Bern eintrafen. 6. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Gesuchsteller nahmen mit Eingaben vom 30. bzw. 31. Oktober 2019 Stellung zu den Asylakten (pag. 113 ff).