4. Es sei dem vorliegenden Revisionsgesuch die aufschiebende Wirkung zu gewähren und es sei das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern anzuweisen, den am 27. Februar 2019 auf 27. Mai 2019 verfügten Strafantritt zur Verbüssung einer Ersatzfreiheitsstrafe auszusetzen. 5. Es sei dem Gesuchsteller für das Revisionsverfahren die amtliche Verteidigung durch den Unterzeichnenden zu bewilligen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates.