2. Für die Zivilklage von D.________ werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. F. Weiter wird verfügt: 1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) von A.________ im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet (Art. 20 N-SIS-Verordnung). 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).