Es werden bei Rechtsanwalt E.________ von diesen 30 Stunden jedoch noch zwei Stunden abgezogen, welche bei Fürsprecher B.________ auf das Studium der Verfahrensakten aus dem neu hinzugekommenen Verfahren vor dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland entfielen – ein Aufwand, der für Rechtsanwalt E.________, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang anfiel. Rechtsanwalt E.________ wird somit für einen Zeitaufwand von 28 Stunden entschädigt. Eine weitere Kürzung erfolgt betreffend die Auslagen, welche gemäss Rechtsanwalt E.________ CHF 510.00 plus CHF 14.00 Reisespesen betragen.