107 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von D.________, Rechtsanwalt E.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen ab 1.1.2018 Stunden Satz amtliche Entschädigung 28.00 200.00 CHF 5’600.00 Reisezuschlag CHF