1. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 7’200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6’167.10. 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. 106 II.