1. Die auf die Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwalt C.________ entfallenden Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Verfahren von CHF 800.00 werden zu 80%, ausmachend CHF 640.00, Rechtsanwalt C.________ auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 160.00 trägt der Kanton Bern. 2. Rechtsanwalt C.________ wird für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren betreffend Festsetzung des amtlichen Honorars eine Entschädigung von CHF 250.00 ausgerichtet.