1. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 20.00, ausmachend total CHF 3’000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 101 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1’700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 17 Tage festgesetzt. 4. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.