Das Strafverfahren gegen A.________ infolge Rückzugs der Strafanträge ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde: 1. wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 29.01.2018, um ca. 12:30 Uhr, in H.________, zum Nachteil von L.________; 2. wegen Drohung, angeblich mehrfach begangen zum Nachteil von M.________ 2.1. am 08.05.2018, von ca. 10:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr, in H.________; 2.2. am 15.05.2018, um ca. 21:05 Uhr, vermutlich am Wohnort des Beschuldigten; 2.3. am 19.05.2018, von ca. 10:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr, in H.________. II.