1. folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB): - Baseballschläger Big Stick 242J, mit der Aufschrift «Home sweet Home»; - Schneepfosten (Holz), gebrochen; 2. folgende Gegenstände nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils an A.________ zurückgegeben werden: 99 - 1 Paar Jeanshose, C&A, grau, Grösse 32/34; - 1 Lederjacke, ADW-58, schwarz, Grösse S. B. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 4. Juni 2020 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit I.