97 35.2 Erwägungen der Kammer A.________ ist türkischer Staatsangehöriger und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich ausserdem nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. A.________ wird mit vorliegendem Urteil für fünf Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht. A.________ wurde mit vorliegendem Urteil wegen zahlreicher Delikte schuldig gesprochen, unter anderem wegen Angriffs. Angriff wird gemäss Art.