im Umfang von ca. 80%. Aus diesem Grund werden 80% der Kosten, ausmachend CHF 640.00, Rechtsanwalt C.________ auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 160.00 trägt der Kanton Bern. 34.2.2 Entschädigung Für seine Aufwendungen im obergerichtlichen Verfahren betreffend Festsetzung seines Honorars ist Rechtsanwalt C.________ im Umfang seines Obsiegens zu