Davon abzuziehen ist die bereits geleistete Teilzahlung von CHF 6'000.00 (Neuakten pag. 879). Rechtsanwalt C.________ ist somit ein Restbetrag von CHF 3'167.30 auszurichten. Zufolge der Schuldsprüche ist A.________ vollumfänglich rück- und nachzahlungspflichtig. 34.2 Oberinstanzliches Verfahren 34.2.1 Verfahrenskosten Die auf die Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwalt C.________ entfallenden Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Verfahren werden auf CHF 800.00 bestimmt. Beim vorliegenden Ausgang der Berufung unterliegt Rechtsanwalt C.________ im Umfang von ca. 80%.