Mangels Spezifikation ist es nicht möglich, gewisse Positionen, insbesondere «Aktenstudium», näher zu überprüfen und in Relation zu den Vorbereitungen zur Hauptverhandlung zu setzen. Es rechtfertigt sich demnach, das Honorar für einen fachlich ausgewiesenen, gewissenhaften Anwalt abstrakt festzulegen. Dabei ist davon auszugehen, dass für das Aktenstudium und Abklärungen bei Behörden 12 Stunden ausreichen. Der 2-seitige Beweisantrag vom 23. Januar 2020 ist mit zwei Stunden zu veranschlagen. Weiter sind für die Vorbereitung der Hauptverhandlungen sechs Stunden einzusetzen.