Darüber hinaus ist mit der Generalstaatsanwaltschaft der geltend gemachte Aufwand unter der Position «Aktenstudium» als sehr hoch zu bezeichnen und es will auch nicht einleuchten, inwiefern die Besprechungen mit dem Klienten in nicht unerheblichem Umfang haben vorbereitet werden müssen (vgl. u.a. 21. Januar 2020 und 27. Mai 2020). Mangels Spezifikation ist es nicht möglich, gewisse Positionen, insbesondere «Aktenstudium», näher zu überprüfen und in Relation zu den Vorbereitungen zur Hauptverhandlung zu setzen.