Zu entschädigen ist demnach die Verhandlungsdauer von 8 Stunden. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung fand am 4. Juni 2020 statt. Sie dauerte von 08:30-12:50 Uhr. Zu entschädigen sind demnach 5 Stunden, inklusive Nachbetreuung. Darüber hinaus ist mit der Generalstaatsanwaltschaft der geltend gemachte Aufwand unter der Position «Aktenstudium» als sehr hoch zu bezeichnen und es will auch nicht einleuchten, inwiefern die Besprechungen mit dem Klienten in nicht unerheblichem Umfang haben vorbereitet werden müssen (vgl. u.a. 21. Januar 2020 und 27. Mai 2020).