Rechtsanwalt C.________ beantragte mit Eingabe vom 22. Oktober 2020 die Bestätigung des von der Vorinstanz gesprochenen Honorars, wobei auf deren Ausführungen verwiesen werde (pag. 1261 ff.). Für A.________ sei das Verfahren angesichts der beantragten Sanktion von grosser Bedeutung gewesen. Dies auch wegen seinen psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der erlittenen Folter in der Türkei. Weiter sei sein geliebter Hund euthanasiert worden, was A.________ traumatisiert habe und den Kontakt zu ihm erschwert habe.