34. Berufung gegen die erstinstanzliche Entschädigung von Rechtsanwalt C.________ im Verfahren PEN 19 311 Die Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung erhoben gegen die Festsetzung des amtlichen Honorars von Rechtsanwalt C.________ im Verfahren PEN 19 311. Dieser Teil der Berufung wurde im schriftlichen Verfahren geführt (siehe Ziff. II.4 oben). 34.1 Festsetzung der amtlichen Entschädigung im erstinstanzlichen Verfahren 34.1.1 Erwägungen der Vorinstanz Für die amtliche Entschädigung im erstinstanzlichen Verfahren machte Rechtsanwalt C.___