18 361 belaufen sich auf CHF 16'467.55 (pag. 1026, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsberatung). A.________ wurde vorliegend in sämtlichen angeklagten Punkten schuldig gesprochen. Entsprechend hat er die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16'467.55 zu tragen.