Er beantrage deshalb, die Zivilklage auf den Zivilweg zu verweisen. A.________ liess demgegenüber vorbringen, die Privatklage von D.________ sei vollständig abzuweisen. Er verweise dazu auf die Urteilsbegründung der Vorinstanz. Es sei völlig unklar, welche Verletzungen bei wem entstanden seien. Wenn die Verletzungen A.________ angerechnet würden, sei davon auszugehen, dass diese beim Feuer entstanden und durch Notwehr gemäss Art. 50 OR gedeckt gewesen seien. 31.4 Erwägungen der Kammer Mit Blick auf den Antrag sowie die Ausführungen von Rechtsanwalt E.________ wird die Zivilklage von D.________ auf den Zivilweg verwiesen.