_ habe A.________ eine Genugtuung von CHF 1'000.00 nebst Zins zu 5% seit dem 27. November 2016 zu bezahlen, wobei auf eine Kostenausscheidung für den Zivilpunkt verzichtet wurde (pag. 1024 f., S. 52 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 30.3 Vorbringen der Parteien A.________ liess an der Berufungsverhandlung vorbringen, D.________ habe ihn mit einem Baseballschläger überraschend von hinten angegriffen. Er habe Frakturen an Schulter, Handgelenk und Unterarm erlitten und habe operieren müssen. Noch heute könne er den Arm nicht ganz so bewegen wie vorher.