13. D.________ sei zu verurteilen, A.________ eine Genugtuung nach gerichtlichem Ermessen, jedoch mindestens Fr. 4`000.--, nebst Zins zu 5 % seit 27.11.2016 zu bezahlen. 14. D.________ sei zur Bezahlung der Parteikosten des Rechtsvertreters von A.________ zu verurteilen, soweit auf die Ziff. 9 vorstehend und auf die Privatklagen beider Parteien fallend. 15. Die Zivilklage von D.________ sei kostenfällig abzuweisen. […] D.________ beantragte, die Zivilklage des Privatklägers A.________ sei vollumfänglich abzuweisen (pag. 1408).