___ zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, zu einer Verbindungsbusse sowie zu einer Übertretungsbusse verurteilt. Das durch ihn verursachte Unrecht kann in Anbetracht dieser Strafhöhe als verhältnismässig gering bezeichnet werden, weshalb für die Dauer der Landesverweisung das Minimum von fünf Jahren als angemessen erachtet wird. 28. Fazit Landesverweisung Der Beschuldigte wird in Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB für eine Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. Die Ausschreibung im Schengener Informationssystem wird in Ziff. X.35 unten geprüft. VIII. Zivilklagen