Der Grossteil seiner Familie lebt jedoch weiterhin dort. Er hat denn auch seine gesamte Kindheit und Jugend sowie einen Teil seines Lebens als junger Erwachsener in der Türkei verbracht, ist seiner Muttersprache mächtig, hat in der Türkei die Schule besucht sowie als Jugendlicher/junger Erwachsener dort gearbeitet (pag. 622 und pag. 1337). Die Kultur ist ihm somit vertraut. Aufgrund seiner Sprachkenntnisse, seiner im Herkunftsland erfolgten Sozialisation sowie seinen familiären Kontakten wäre es für den Beschuldigten deshalb grundsätzlich möglich, sich dort wieder zu integrieren.