_ keine Vorstrafen auf (pag. 1307). A.________ leidet infolge von diversen Traumata an Depressionen, welche er medikamentös und therapeutisch behandelt. Durch die Behandlung konnte in der letzten Zeit eine Verbesserung seines Zustands erreicht werden (pag. 1337, pag. 1367 Z. 27 und pag. 1373 Z. 31 ff.). Unter den eben erwähnten Gesichtspunkten spricht in erster Linie die vergleichsweise lange Aufenthaltsdauer von 17 Jahren in der Schweiz für einen Härtefall.