26. Erwägungen der Kammer 26.1 Vorliegen einer Katalogstraftat Der Beschuldigte ist türkischer Staatsbürger. Er reiste am 27. Januar 2004 in die Schweiz ein, wo ihm mit Verfügung vom 18. Oktober 2006 Asyl gewährt wurde. Seit April 2009 verfügte er über eine Niederlassungsbewilligung Flüchtling C (pag. 629). Mit Entscheid vom 18. Januar 2019 wurde ihm die Flüchtlingseigenschaft wieder aberkannt und das Asyl widerrufen (pag. 1310 ff.). Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht am .________ abgewiesen (pag. 1286). Der Beschuldigte ist Ausländer i.S.v.