Seine Beziehung zum Gastland sei viel besser als jene zum Heimatland. Seit seiner Tatbegehung vor vier Jahren sei sein Verhalten klaglos. Er sei gesundheitlich angeschlagen, einerseits an der Schulter, andererseits psychisch. Hier sei er halbwegs integriert und erhalte eine medizinische Versorgung. Für ihn sei es nach 20 Jahren sicher viel schwieriger, sich in einem Land etwas aufzubauen, von dem er sage, er sei verfolgt worden. Für die Schweiz bestehe keine Notwendigkeit, ihn des Landes zu verweisen wegen diesem Aussetzer, den er in einer psychischen Krise begangen habe.