84 25. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung äusserte sich anlässlich der Berufungsverhandlung lediglich zur Frage einer fakultativen Landesverweisung. Ihre Argumente sind dennoch zu hören. Die Verteidigung brachte vor, bei den beiden einfachen Körperverletzungen handle es sich um Bagatelltaten. A.________ sei seit 17 Jahren in der Schweiz und seitdem nie mehr zurück in der Türkei gewesen. Er habe dort Verwandte, habe diese aber seit 20 Jahren nicht mehr gesehen. Seine Beziehung zum Gastland sei viel besser als jene zum Heimatland.